Es zählt das, was in den TÜV Papieren steht.
Wenn dort drin steht, dass das Fahrzeug als Mofa zugelassen ist (25 km/h), dann darf der Hobel auch nur 25km/h fahren.
Dazu reicht eine Mofa Prüfbescheinigung.
Soweit, sogut.
Wenn jetzt das selbe Fahrzeug mit einem PKW-Führerschein oder AM Schein gefahren werden soll, dürfte es rein theoretisch bauartbedingt (!) 45 km/h fahren (die "alten" Kisten auch bis zu 50 km/h, eine Simme sogar bis 60)
Bauartbedingt ist hier ein ganz wichtiger Punkt!
Trotzdem steht jetzt aber in den TÜV Papieren immer noch 25 km/h drin.
Also, PKW Lappen oder gar A-Schein hin oder her, die Karre darf trotzdem nicht schneller als 25 fahren. Weil es eben laut Papiere auf 25km/h zugelassen ist.
Ergo, ab zum TÜV nochmals, jetzt muss der Roller wieder vorgeführt und technisch abgenommen werden (Drosselung von 25 rauf auf 45, bauartbedingt!) zur Umtragung auf 45km/h
Das kostet selbstverständlich wieder einen Taler, der TÜV ist ja kein Wohlfahrtsverein.
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