@ Joggi
Die Fahrberechtigung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (bis 45 km/h) benötigen die Führerscheinklasse AM. Vor einigen Jahren durfte man noch ohne Führerschein fahren. Das wurde aber geändert. Die jährliche technische Überprüfung gibt es allerdings schon seit vielen Jahrzehnten. Sie beinhaltet bei den 4 Takt Motoren auch die Überprüfung der Abgaswerte.
So gesehen könnt ihr euch in Deutschland glücklich schätzen.
Gruß
Glückspirat
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UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
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Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
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Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?
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