@ Joggi

Die Fahrberechtigung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (bis 45 km/h) benötigen die Führerscheinklasse AM. Vor einigen Jahren durfte man noch ohne Führerschein fahren. Das wurde aber geändert. Die jährliche technische Überprüfung gibt es allerdings schon seit vielen Jahrzehnten. Sie beinhaltet bei den 4 Takt Motoren auch die Überprüfung der Abgaswerte.

So gesehen könnt ihr euch in Deutschland glücklich schätzen.