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Thema: Strafe wenn Roller frisiert ?

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  1. #5
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    Frage Strafe wenn Roller frisiert ?

    Zitat Zitat von defender_cx Beitrag anzeigen
    Kauf dir einen Roller bis BJ. 2000;die dürfen alle bis 55km/h.Bis 60km/ bist du auf der sicheren Seite.
    Hallo Ghostrider1977,

    ich glaube nicht, dass du mit einem älteren Rollermodell und aber einem 3-Führerschein (@ defender cx: nach 01.04.1980 gemacht!) Krafträder mit einer höheren Höchstgeschw. als 45 km/h fahren darfst. (siehe http://www.schaffenwir.de/hfragen/feklasse3.html)

    Auch wenn du einen schneller-getunten Roller mit entsprechenden ABEs bei deiner Versicherung anmeldest, hast du dann dennoch keinen Versicherungsschutz, da du diesen ohne ausreichende Fahrerlaubnis benutzt.

    Was kostet heutzutage eigentlich ein A1-Führerschein ?

    (Würde mich wegen meiner Frau - mit dem selben Problem - auch interessieren)
    Geändert von joergs62 (19.04.2009 um 22:06 Uhr) Grund: ... noch schnell etwas nachgetragen ...
    Gruß aus Markt Weiltingen / Mittelfranken

    Jörg

    Sat 125 4V (10/2007 bis 09/2009 - 14.114 km - 4,1 l/100km)
    Sat 250 Urban (09/2009 - 3,5l/100km)

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