Hallo Ghostrider1977,
ich glaube nicht, dass du mit einem älteren Rollermodell und aber einem 3-Führerschein (@ defender cx: nach 01.04.1980 gemacht!) Krafträder mit einer höheren Höchstgeschw. als 45 km/h fahren darfst. (siehe http://www.schaffenwir.de/hfragen/feklasse3.html)
Auch wenn du einen schneller-getunten Roller mit entsprechenden ABEs bei deiner Versicherung anmeldest, hast du dann dennoch keinen Versicherungsschutz, da du diesen ohne ausreichende Fahrerlaubnis benutzt.
Was kostet heutzutage eigentlich ein A1-Führerschein ?
(Würde mich wegen meiner Frau - mit dem selben Problem - auch interessieren)
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