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Thema: Lichter frage

Baum-Darstellung

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  1. #5
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    Also grundsätzlich muss ja alles was an ein Fahrzeug zusätzlich angebaut wird eine "E - nummer" haben oder vom Tüv abgenommen werden. Da in Deutschland 50ccm Roller nicht vom Tüv geprüft werden und zusätzliche farbige Beleuchtungen meistens keine "E - nummer" haben stell ich mir das ganze schwierig vor. Selbst wenn man es anschließen bzw. in Betrieb haben dürfte während das Fahrzeug steht, stelle ich mich mir die Frage wie man der Polizei beweisen will das man die Beleuchtung auch wirklich nicht während der Fahrt in Betrieb hat. Da müsste das ganze ja irgendwie mit der Zündung gekoppelt sein. Also nur anschaltbar sein wenn der Zündschlüssel nicht in der Position ist, in der man den Roller starten kann.

    hier mal ein pdf wie das ganze beim motorrad aussieht. Ich denke wenn man sich beim Roller an die gleichen "Spielregeln" hält wird die Polizei auch nicht meckern

    ------->http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...6405/1_112.PDF


    gruß Loco
    Geändert von DonLoco (12.05.2010 um 22:45 Uhr)


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