Zitat Zitat von Herr Ert Beitrag anzeigen
beim gedrosselten Roller ist so ein Zubehörauspuff rechtlich betrachtet mit dem Entfernen der Drossel gleichzusetzen, sprich Erlöschen der Betriebserlaubnis und ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Recht hat er ! Sportpott beim Mofa ist verboten ! ABE hin oder her.